Produzenten
Der Verein Aargauer Naturstrom unterstützt Stromproduktion aus erneuerbaren Energien der Technologien Photovoltaik (Kleinanlagen bis 10 kWp), Biomasse (Teillieferungen), Kleinwasserkraft (Teillieferungen), und Windkraft (Teillieferungen).
Um einen Vertrag über die Abtretung des ökologischen Mehrwerts mit dem Verein abschliessen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Voraussetzungen
- Die Strom-Erzeugungstechnologie wird durch den Verein ANS unterstützt.
- Die betroffene Anlage befindet sich im Kanton Aargau.
- Das netzbetreibende Elektrizitätswerk ist Mitglied des Vereins Aargauer Naturstrom.
- Sie als Produzent sind im Besitze des ökologischen Mehrwerts(1) ihrer Produktion (Herkunftsnachweis) und erhalten keine weiteren Fördergelder(2) wie beispielsweise die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) des Bundes.
Die physische Energielieferung wird durch den Netzbetreiber vergütet und richtet sich nach den empfohlenen gesetzlichen Rahmenbedingung
Vorgehen
Für einen Vertragsabschluss mit ANS benutzen Sie bitte unser Anmeldeformular Anmeldeformular .
- Beim "ökologischen Mehrwert" handelt es sich um den Mehrwert, den Elektrizität aus erneuerbarer Energie mit Herkunft gegenüber Elektrizität aus nicht erneuerbarer Energie aufweist.
- Anlagen welche 2009 einen Förderbeitrag durch den Kanton Aargau erhalten haben, können nach Ablauf einer Sperrfrist von 3 Jahren ins Programm aufgenommen werden.
