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Verein Aargauer Naturstrom
Naturstrom aus Solarzellen

Produzenten 

Mit allen Produzenten werden Abnahmemengen vertraglich festgelegt. Die installierte Leistung der Anlagen muss grösser als 1 kWp (Kilowattpeak) sein. Der Verein ANS vergütet nur die verkaufte Menge. Die Produzenten haben grundsätzlich drei Möglichkeiten:

Hier finden Sie das Antragsformuar für einen Förderbeitrag aus dem ANS Fonds. Bitte Formular herunterladen, ausfüllen und an den Verein ANS senden. Hier finden Sie die aktuellen Produzenten im Kanton Aargau.

Beispiel

Mit dem Solar-Produzent A wurde eine vertragliche Menge von 2'000 kWh vereinbart.

Die rückgelieferte (oder produzierte Menge) wurde mit 2455 kWh 1) festgestellt.
Der Verein ANS konnte nur 88 % der Summe der vertraglichen Menge verkaufen.
Der Solar-Produzent A erhält eine ökologische Mehrwertvergütung von 2'000 kWh x 0.88 = 1760 kWh zu 50 Rp./kWh vom Verein ANS sowie 2455 kWh x 15 Rp./kWh für die rückgelieferte Energie von der Netzgesellschaft.

1) Ist die gemessene Energiemenge kleiner als die vertragliche Energiemenge wird nur die
gemessene Energie vergütet.

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